PSAgA Prüfung
Prüfung ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Sie haben PSA gegen Absturz die nach DGUV 312-906 geprüft werden muss? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir erstellen ihnen ihr individuelles Angebot!
Sachkundiger für PSAgA Jonas Müller
Was ist PSA gegen Absturz und wo wird sie eingesetzt?
PSA gegen Absturz sind Systeme, die Personen vor dem Abrutschen oder Abstürzen schützen oder abstürzende Personen auffangen sowie eine sichere Rettung aus Höhen und Tiefen sicherstellen.
PSAgA kommt zum Einsatz, wenn die Verwendung von kollektiven Absturzsicherungen (z. B. Seitenschutz) aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist und Auffangeinrichtungen wie Fanggerüste, Dachfanggerüste oder Schutznetze unzweckmäßig sind.
Dies ist unter anderem der Fall, wenn deren Aufbau sowie deren Abbau mit größeren Gefahren verbunden ist als die durchzuführende Arbeit.
Der Einsatz von kollektiven Sicherungsmaßnahmen hat Vorrang vor der Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
Folgende Systeme können zum Einsatz kommen:
- Rückhaltesystem zur Verhinderung, dass Bereiche mit Absturzgefahr erreicht werden.
- Haltesystem als Arbeitsplatzpositionierungssystem, mit dem Arbeiten so ausgeführt werden, können, dass ein Absturz verhindert wird
- Auf- und Abseilsystem zum Erreichen von Arbeitsplätzen einschließlich Absturzsicherung
- Auffangsystem zur Verhinderung eines Absturzes, indem die abstürzende Person aufgefangen wird
- Rettungssystem, mit dem eine Person sich selbst oder durch einen Retter aus einer Höhe oder Tiefe gerettet werden kann
Wann und wie oft muss PSA geprüft werden?
Jeder Unternehmer muss seine PSA gegen Absturz auf einen fehlerfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen lassen. Die Zeitspanne der Prüfung muss den betrieblichen Verhältnissen angepasst, jedoch mindestens einmal jährlich durchgeführt werden!